Wir prüfen Anlagen und Einrichtungen der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung:
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Elektrotechnische Anlagen
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Sicherheitsstromversorgungsanlagen
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Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
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Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
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Anlagen zur Rauchfreihaltung
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Blitzschutzanlagen
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Kooperation für Lüftungs- und CO- Warnanlagen
Ebenfalls prüfen wir elektrische Anlagen nach Klausel SK 3602 für die Feuerversicherung.
Erheblicher Schaden nach einem Brand in der Hauptverteilung: |