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Wir prüfen Anlagen und Einrichtungen der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung: 

  • Elektrotechnische Anlagen

  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Anlagen zur Rauchfreihaltung

  • Blitzschutzanlagen

  • Kooperation für Lüftungs- und CO- Warnanlagen

Ebenfalls prüfen wir elektrische Anlagen nach Klausel SK 3602 für die Feuerversicherung.


Erheblicher Schaden nach einem Brand in der Hauptverteilung:


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